Fördermittel

Fördermittel für energetische Sanierung

Derzeit gibt es neben niedrigen Zinsen auch noch besonders gute Fördermittel für Energieberatung, Heizungstausch und energetische Sanierung. Sogar für den Neubau oder Erwerb besonders effizienter Gebäude gibt es günstige Förderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem energetischen Standard. Neben Krediten mit Tilgungszuschüssen gibt es auch reine Zuschüsse. Teilweise lassen sich sogar verschiedene Förderungen kombinieren, z.B. mit Barrierefreiheit. Eine gute Planung ist daher sehr hilfreich. Ihr Energieberater kann Sie dazu beraten und einen Sanierungsfahrplan entwerfen.

Beratung, Planung und Begleitung

Wenn Sie einen Sachverständigen mit der Bestandsaufnahme und der Empfehlung von Energieeinsparmaßnahmen beauftragen, wird dies vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Sprechen Sie Ihren Sachverständigen direkt an, denn die Förderung beantragt er für Sie.

Wenn Sie einen Sachverständigen mit der Bestandsaufnahme und der Empfehlung von Energieeinsparmaßnahmen beauftragen, wird dies vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Sprechen Sie Ihren Sachverständigen direkt an, denn die Förderung beantragt er für Sie.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung fördert die KfW über das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 4.000 Euro pro Investitionsvorhaben. www.kfw.de

Experten finden Sie hier:

https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/

Heizung

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern und dabei Kraft-Wärme-Kopplung oder Erneuerbare Energien einbeziehen oder das System auf niedrigerer Vorlauftemperaturen mit Flächenheizung umstellen, bekommen Sie Zuschüsse des BAFA.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html

Sanierung, Neubau und Kauf

Die staatliche KfW-Bank fördert Sie, wenn Sie eine Immobile energieeffizient sanieren oder wenn Sie eine bereits sanierte Immobilie kaufen wollen. Dabei werden sowohl einzelne Maßnahmen als auch eine Komplettsanierung unterstützt. Neben Krediten mit Tilgungszuschüssen gibt es auch reine Zuschüsse. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem energetischen Standard.

www.kfw.de

Fördermittel

Der Bund fördert insbesondere Innovationen oder Maßnahmen, die sich ohne die Förderung noch nicht wirtschaftlich tragen, aber dem Klimaschutz dienen. Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden. Nur wer mehr macht, wird belohnt.

Infokasten: KfW-Effizienzhaus bedeutet, einen besseren Standard im Energieverbrauch zu erreichen, als ihn die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Ein sogenanntes „KfW-Effizienzhaus 55“ verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie des EnEV-Standards. Sie sparen also 45 Prozent Primärenergie im Vergleich zu einem gleich geformten Neubau nach EnEV-Standard. Letzterer berechnet sich für jedes Gebäude individuell nach einem fest definierten Verfahren, bei dem z.B. die Bauform und der Fensterflächenanteil berücksichtigt werden. Ihr Energieberater errechnet Ihnen den derzeitigen Wert und den Zielwert nach der Sanierung. Ausschlaggebend ist der Primärenergieverbrauch je Quadratmeter Nutzfläche. Dieser entspricht der nicht erneuerbaren Energie inklusive Abbau, Aufbereitung und Transportaufwand.

Die wesentlichen Fördereinrichtungen im Gebäudebereich sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA).

Der Schlüssel zu den Fördermitteln ist ein qualifizierter Energieberater, der auch für seine eigene Leistung Förderung mitbringt. Sie brauchen nur noch den richtigen Berater in der Online-Datenbank oder im Netzwerk „Zukunft Haus - Hohen Neuendorf“ zu finden. Wenn Sie selbst mehr wissen wollen, lesen Sie hier weiter.

Gebäudehülle sanieren: Zuschüsse oder vergünstigte Kredite der KfW

Wie komme ich an die Fördermittel?

Wenn Sie wissen, oder durch einen Energiecheck erfahren haben, dass eine Sanierung sinnvoll sein könnte, beauftragen Sie einen von der KfW anerkannten Energieberater (Sachverständigen). Dieser berechnet Ihnen die möglichen Energieeinsparungen und unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördermittel, die über Ihre Bank abgewickelt werden. 

Die Leistung eines Sachverständigen bekommen Sie als Voruntersuchung über die BAfA-Vor-Ort-Beratung mit 60 Prozent bis 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser gefördert. Sie erhalten daraus ein energetisches Sanierungskonzept für

a) die Komplettsanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder

b) einen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.

Die Energieberatung im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung bekommen Sie als Baubegleitung über den KfW-Zuschuss Nr. 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung“ mit 50 Prozent der Kosten bis 4.000 Euro gefördert.

KfW Nr. 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschus“: Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen gibt es bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit für selbst finanzierte Sanierungen. Der Zuschuss schwankt von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei Erreichen des KfW-Effizienzhaus-55-Standards. Die förderfähigen Kosten beinhalten auch vor- und nachbereitende Untersuchungen und Baunebenkosten. Eine Auflistung der förderfähigen Kosten finden Sie unter www.kfw.de/430

KfW Nr. 151 Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen: Bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss bei bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit bekommen Sie im Programm Nr. 151 für das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards. Der Zinssatz wird tagesaktuell festgelegt und befindet sich seit Längerem deutlich unter einem Prozent.

Erreichen Sie die Effizienzhaus-Standards nicht oder der Aufwand wäre zu groß, können Sie den Kredit auch für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. Fenstertausch, beantragen. Der Tilgungszuschuss liegt dann statt bei 27,5 bei 7,5 Prozent.

Neuerdings bekommen Sie auch einen geförderten Kredit für das sogenannte Heizungs- und Lüftungspaket, wenn Sie eine energieeffiziente Heizung oder Lüftung mit anderen Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle kombinieren.

Letztlich bekommen Sie bei der KfW bei sehr niedrigen Zinsen auch noch einen Zuschuss, so dass Sie auch ohne ausreichend Eigenkapital günstig sanieren können.

Aktuelle Förderbedingungen finden Sie unter www.kfw.de oder bei der kostenlosen Beratungshotline unter der Tel: (0800) 539 90 02

Neue Anlagentechnik: Zuschüsse über das BAFA Marktanreizprogramm und KfW-Kredit 167

Derzeit gibt es Förderungen in Form von Investitionszuschüssen für den Austausch alter gegen neuer Energieanlagentechnik oder bei Verbesserungen der Anlagentechnik in bestehenden Gebäuden. Die Fördermittel können Sie selbst beantragen, indem Sie das entsprechende Formular herunterladen und Ihre Daten eingeben. Sie benötigen dazu teilweise eine Fachunternehmererklärung des jeweiligen Handwerkers oder Planers. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung brauchen, steht Ihnen ein Servicetelefon zur Verfügung. Im Zweifel hilft Ihnen auch Ihr Klimaschutzbeauftragter. Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Heizen mit erneuerbaren Energien (Investitionszuschuss, Basisförderung mit Bonus für besondere Effizienz)
  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Nachträgliche Optimierung
  • Solarstromspeicher (Kredit)
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplung (< 20 kW el.) (Investitionszuschuss mit Effizienz-Bonus)

Aktuelle Informationen zu finden Sie unter www.bafa.de oder per Telefon.

Mini-KWK-Anlagen: Telefon: (06196) 908-1798

Solarthermie: Telefon: (06196) 908-1625

Internet: http://www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de

Ergänzend zur Bafa-Förderung bietet Ihnen das KfW-Programm Nr. 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ bis 50.000 Euro für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien.

Energie-Einspeisevergütung: EEG oder KWKG

Erneuerbare Energieanlagen werden zunehmend für den Eigenverbrauch konzipiert. Um den Anteil zu erhöhen, gibt es Speicher. Überschüsse, die dennoch ins Netz gehen, werden nur noch gering vergütet. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wird ebenfalls vergütet. Da die Regelungen regelmäßig geändert werden, informieren Sie sich hierzu bitte aktuell, zum Beispiel unter dem Stichwort Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG). Weitere Regelungen stehen im Energierecht. Z.B.:   www.bmwi.de