Carsharing

öffentliche Bekanntmachung Carsharing

Die Stadt Hohen Neuendorf macht öffentlich bekannt (siehe Amtsblatt vom 24.10.2023), dass die Bewerbung zur Nutzung für stationsbasiertes Carsharing an insgesamt drei Standorten an den S-Bahnhöfen im Stadtgebiet Hohen Neuendorf mit jeweils zwei PKW-Stellplätzen einschließlich Zugang zu einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge (E-Carsharing) bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr möglich ist.

Rahmenbedingungen

Zur Nutzung für stationsbasiertes E-Carsharing stellt die Stadt Hohen Neuendorf an folgenden Standorten zur Verfügung:

Standort 1

Stadtteil Hohen Neuendorf

16540 Hohen Neuendorf, Müllheimer Platz/Puschkinallee, auf öffentlicher Parkplatzanlage am S-Bahnhof Hohen Neuendorf

jeweils 1 E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen, Anschluss Ladepunkt max. 22 KW, Stecker Typ 2 und Schuko

Standort 2

Stadtteil Bergfelde

16562 Hohen Neuendorf, Brückenstraße, am S-Bahnhof Bergfelde

jeweils 1 E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen, Anschluss Ladepunkt max. 22 KW, Stecker Typ 2

Standort 3

Stadtteil Borgsdorf

16556 Hohen Neuendorf, Berliner Straße, Nähe S-Bahnhof Borgsdorf

jeweils 1 E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen, Anschluss Ladepunkt max. 22 KW, Stecker Typ 2

·     jährliches Nutzungsentgelt gemäß Vertrag

·     Vertragslaufzeit 4 Jahre mit Option der Verlängerung bis zu einer Vertragslaufzeit von insgesamt 8 Jahren

Anforderung an das Fahrzeug

·     reines Batterieelektrofahrzeug im Sinne §2 Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)

·     Platz für mindestens 2 und maximal 9 Personen

 

Verfahren

Carsharinganbieter, die die oben genannten Eignungskriterien erfüllen, können sich auf die Nutzung für stationsbasiertes E-Carsharing bewerben. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Hohen Neuendorf und im Internet auf der Homepage der Stadt Hohen Neuendorf unter https://hohen-neuendorf.de/de/rathaus-politik/bekanntmachungen  veröffentlicht.

Carsharinganbieter können sich auf einzelne Stellplätze oder beide Stellplätze an den jeweiligen Standorten bewerben. Bewerbungen auf ein oder mehrere Standorte sind ebenfalls zulässig. 

Die Bewerber haben alle relevanten Informationen, die für den Nachweis maßgeblich sein können,anzugebensowie geforderte Erklärungen unterzeichnet abzugeben. Ein Aufwendungsersatz wird nicht gewährt.

Ihr Interesse an der öffentlichen Bekanntmachung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Klimaschutz, Oranienburger Straße 2 in 16540 Hohen Neuendorf oder in elektronischer Form an klimaschutz@hohen-neuendorf.de. Bewerbungsunterlagen können schriftlich in einfacher Ausfertigung oder elektronisch eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr. Es gilt der Posteingangsstempel der Stadt Hohen Neuendorf oder die Eingangsbestätigung per E-Mail.

Fragen von Bewerbern zu Inhalten der öffentlichen Bekanntmachung oder bei etwaigen/vermuteten Unklarheiten/Widersprüchen können ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@hohen-neuendorf.degesendet werden. Diese sind bis spätestens bis zum 13.12.2023 um 18.00 Uhr schriftlich zu stellen.

Die Stadt Hohen Neuendorf behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Nur  Bewerber, die die Eignungskriterien vollständig und fristgerecht nachweisen, können  von der Stadt Hohen Neuendorf berücksichtigt werden.

Wenn sich mehrere Carsharinganbieter auf die Nutzung der angebotenen Stellplätze bewerben und die formellen Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Auswahl auf der Basis der Eignungskriterien und auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen unter Wahrung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Die Entscheidung über die Nutzung der jeweiligen Standorte erfolgt ggf. per Los.

Die Eignungskriterien mit den Teilen 1 - 4 entnehmen Sie bitte dem angefügten PDF-Dokument "öffentl. Bekanntmachung Carsharing". Außerdem ist der Nutzungsvertrag (Anlage 1) und die Übersicht zu den Standorten (Anlage 2) zum Herunterladen angefügt.

 

Jetzt ein Elektroauto ausprobieren

"Auch Hohen Neuendorfer, die noch nie mit einem Elektroauto gefahren sind, können zu uns kommen", sagt Viktor Makowski. Er ist der Vorsitzende des Vereins Carsharing Hohen Neuendorf. "In den ersten beiden Monaten komme ich zu jedem Buchungsvorgang persönlich. Wer per E-Mail über unseren Verein das Fahrzeug gebucht hat, bekommt von mir den Schlüssel und kann gern Fragen stellen." Auch zur Rückgabe kommt Makowski. Ab Mai soll die Buchung vollautomatisch über die Flinkster App funktionieren. Durch die Frontscheibe entsperrt man Bordcomputer und Fahrzeugtür, die Schlüssel liegen im Handschuhfach und schon kann die Fahrt losgehen. 

An den Ladesäulen am S-Bahnhof Hohen Neuendorf steht ein E-Golf und am S-Bahnhof Borgsdorf ein Renault Zoe ab sofort bereit. Die Vereinsmitglieder hoffen auf zugezogene Familien mit Carsharing-Erfahrung, die auch in Hohen Neuendorf auf ein eigenes Auto verzichten möchten. "Die machen dann vor, wie die Mischung aus geliehenem Auto, öffentlichem Nahverkehr und Rad funktionieren kann." 

Der eingetragene Verein Carsharing Hohen Neuendorf will keine Gewinne erwirtschaften - übrigens als einziger Mietwagenabieter im Land Brandenburg. Alle Einnahmen sollen in den Ausbau der Fahrzeugflotte fließen. "Wir begrüßen die Initiative und lassen die Autopaten nicht allein, sondern unterstützen sie mit ehrenamtlicher Arbeit", versichert Klaus Botzinski-Stock, Stadtsprecher der Grünen in Hohen Neuendorf. Ein Problem wartet allerdings noch auf politische Klärung: Für die Einwohner Hohen Neuendorfs ist das Aufladen ihrer Elektroautos an den öffentlichen Ladesäulen der Stadt noch kostenlos. Voraussetzung ist dabei, dass dieselbe Person über die chargeIT APP das Laden einleitet und beendet. Das ist aber bei einem Mietvorgang unmöglich. Die Ladekarte befindet sich im Handschuhfach. Wer ausgestiegen ist, verbindet das Auto mit der Ladesäule, der nächste Mieter beendet den Ladevorgang. "Das bedeutet zusätzliche Gebühren von 40 Cent pro Kilowattstunde, die nicht einmal der Stadt zugutekommen sondern dem Ladekartenbetreiber", beklagt Makowski und hofft, dass Hohen Neuendorf hier eine Lösung findet. Wie die Stadt Hohen Neuendorf den Carsharing Verein sowie ggf. weitere Carsharing-Unternehmen unterstützen kann, soll mit der Kommunalpolitik im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität, Klimaschutz, Stadtmarketing und Umwelt diskutiert werden. Ohne Zweifel stellt Carsharing einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen Mobilität dar. Erfahrungen können Sie schon jetzt sammeln!

Weitere Informationen finden Sie hier

Carsharing Hohen Neuendorf e.V. – Ökologische Mobilität gemeinsam gestalten www.carsharing-hohen-neuendorf.de

Pendlerportal

Wenn sie regelmäßig allein mit dem Auto fahren, können Sie andere Menschen mitnehmen und damit den Verkehr entlasten. Neben Mitfahrzentrale und Mitfahrgelegenheit gibt es auch spezielle Pendlerportale.

Machen Sie Ihr Stehzeug zu einem Fahrzeug

Teilen Sie Ihr Auto durch die Anmeldung in einem Online-Portal oder nutzen Sie das Auto von anderen. Viele der anfallenden Kosten als Fahrzeughalter haben Sie auch ohne die aktive Benutzung des Fahrzeuges, diese können sie mit anderen teilen. Außerdem ermöglichen Sie anderen mehr Mobilität und sind finanziell selbst flexibler, auch andere Verkehrsmittel zu nutzen.

Bei der Organisation helfen Online-Plattformen wie Snapp Car oder getaround (vorher drivy). Auch in Hohen Neuendorf gibt es private Fahrzeuge die geteilt werden. 

Erschrecken Sie nicht vor den vermeintlich hohen Kosten. Rechnen Sie genau nach was Sie ein eigenes Auto kosten würde. Zum Kaufpreis kommen nicht nur die Kraftstoff/Stromkosten dazu, sondern auch Reparaturen, Wartung, Pflege, Versicherung, Steuern, und ggf. Parkgebühren. Viele der Kosten haben Sie auch ohne die aktive Benutzung des Fahrzeuges.